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Der Staat als Aktionär: Amerikas neue Wirtschaftsordnung

Zur Markteinschätzung und Positionierung der Fonds

Der größte Aktionär des einzigen vollintegrierten Seltene-Erden-Produzenten der Vereinigten Staaten ist das Pentagon. Es hält rund 15 % an MP Materials und hat sich verpflichtet, die Produktion der neuen unternehmenseigenen Magnetfabrik abzunehmen, inklusive Mindestpreisgarantie.
Staatliche Beteiligung, staatliche Abnahmegarantie, staatlicher Preisboden: die drei Instrumente, die eine freie Marktwirtschaft nicht vorsieht, in einer einzigen Transaktion und unter einer republikanischen Regierung.
Das klingt nach mehr Staat, Bürokratie und Regulierung. Aber tatsächlich dürfte 2026 eines der regelärmsten Jahre der amerikanischen Geschichte werden. Allein die Regulierungsagenda vom Frühjahr sieht die Rekordstreichung von 702 bestehenden Vorschriften vor. Und für jede neue Regel sollen zehn gestrichen werden. Gemessen am Regelbestand schrumpft der Staat also.
Dafür wächst er an anderer Stelle, und zwar dort, wo es ökonomisch mehr wiegt: als Eigentümer, Steuererheber, Preissetzer und Zuteiler.

Der Staat als Eigentümer

Washington hält heute rund 30 Unternehmensbeteiligungen von etwa 26,7 Milliarden Dollar: Knapp 10 % an Intel durch umgewandelte CHIPS-Act-Zuschüsse sowie Positionen in neun Quantencomputing- und Rohstoff-Unternehmen wie Lithium Americas und Trilogy Metals. Beim Verkauf von U.S. Steel behielt die Regierung eine „goldene Aktie“ – ein dauerhaftes Vetorecht gegen Werksschließungen und Produktionsverlagerungen ins Ausland. Ein konsolidiertes öffentliches Verzeichnis dieses Portfolios existiert jedoch nicht.

Der Staat als Steuererheber

Der durchschnittliche Zollsatz auf US-Importe ist von rund 1,5 % (2022) auf 11 % (2026) gestiegen – der höchste Stand seit 1943. Das entspricht der größten Steuererhöhung seit 1993 gemessen am Bruttoinlandsprodukt, für 2026 etwa 1.500 Dollar je Haushalt. Erhoben wurden sie ohne ein einziges Gesetz des Kongresses. Hinzu tritt eine Konstruktion ohne Vorbild: Nvidia darf gegen eine Abgabe von 25 % an China exportieren.

Der Staat als Preissetzer

Das Energieministerium hält über zwanzig Notstandsanordnungen aufrecht, mit denen unrentable Kohlekraftwerke entgegen den Betreibern und zuständigen Bundesstaaten am Netz gehalten werden. Der Anteil dieser Anlagen am amerikanischen Kohleverbrauch beträgt unter 1 %. Die Anordnung erzwinge die Fortführung unwirtschaftlicher Anlagen und beeinträchtige geordnete Investitionsplanungen. Dabei entstehende Zusatzkosten in Millionenhöhe tragen die Stromkunden.

Der Staat als Zuteiler

Wer welche Rechenleistung kaufen darf, entscheiden Ausfuhrlizenzen fallweise. Im Juni nahm ein Schreiben des Handelsministeriums zwei führende KI-Modelle binnen zwei Stunden weltweit vom Markt, ohne Verordnung und Begründung; die Anordnung wurde nach zweieinhalb Wochen wieder aufgehoben. Nicht der Preis, sondern eine Genehmigung entscheidet über den Zugang.

Der Einwand, dass das nichts Neues sei, ist berechtigt: Der schlanke Staat war bei den Republikanern stets eher ein Bekenntnis als eine tatsächliche Bilanz. Man denke an Nixons Lohn- und Preiskontrollen, TARP und Medicare Part D unter Bush oder die Agrarsubventionen, die jede republikanische Mehrheit der Nachkriegszeit überdauert haben.
Der Unterschied zu heute liegt nicht im Eingriff selbst, sondern in seiner Form. Jene Programme waren krisengebunden, vom Kongress beschlossen und befristet. Die heutigen Instrumente sind exekutiv, krisenfrei und ohne Verfallsdatum. Dauerhaft wird diese Konzentration, weil der Supreme Court Ende Juni den Kündigungsschutz für Mitglieder unabhängiger Behörden aufhob: Regulierer, die bislang auf Distanz zum Weißen Haus agierten, sind nun jederzeit absetzbar – und damit faktisch weisungsgebunden.

Neu ist nicht der Eingriff, sondern seine Form

Man kann einwenden, 26,7 Milliarden Dollar seien gegen eine Marktkapitalisierung von rund sechzig Billionen nichts und die meisten Anteile stimmrechtslos. Das trifft zu, verfehlt aber den Punkt. Nicht die Beteiligungsgröße ist entscheidend, sondern die Verletzung der Wettbewerbsneutralität. Die OECD knüpft staatliche Beteiligungen an vier Bedingungen: transparente Vergütung öffentlicher Aufträge, Gleichbehandlung bei Regulierung und Beschaffung, keine impliziten Staatsgarantien bei der Fremdfinanzierung und eine marktübliche Renditeforderung des Staates als Eigentümer. Washington erfüllt keine davon. Intel, AMD und Nvidia erhielten alle Fördermittel aus dem CHIPS-Act; nur bei Intel wurden sie in Staatsanteile umgewandelt. Das ist Auswahl, nicht Politik. Und der Markt bepreist sie umgehend: Die Aktie von Trilogy Metals stieg nach Bekanntgabe der Staatsbeteiligung um rund 240 %, MP Materials um 150 %, Intel um 49 %. Das sind keine operativen Verbesserungen, sondern der kapitalisierte Wert staatlicher Gunst, zulasten der jeweiligen Wettbewerber.

Dass Norwegen und Singapur staatliche Beteiligungen halten, ohne den Wettbewerb zu beschädigen, widerlegt das nicht, sondern bestätigt es. Dort ist der Staat als Eigentümer gebunden: durch einen öffentlich einsehbaren Auftrag, Renditevorgaben, Distanz zur Regierung und durch die Verpflichtung, Beteiligungen auch wieder zu verkaufen. Der amerikanische Staat unterliegt keiner dieser Bindungen, sondern ist zugleich Anteilseigner des einen und Genehmigungsbehörde für dessen Konkurrenten.

Was Bedeutet das für Anleger?

Für Anleger ist das keine Frage der politischen Gesinnung, sondern der Bewertung. Der amerikanische Markt bleibt der freieste unter den großen. Aber der Staat ist in ihm nicht mehr nur Schiedsrichter, sondern auch Mitspieler.

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